»zwiefach« #02-2024

Die zwiefach ist das Magazin für alpenländische Musik und Lebensart. Im inzwischen 66. Jahrgang ist die zwiefach die führende Zeitschrift für traditionelle Musikkultur in Bayern und Österreich.Mit dem modernen, offenen und vielfältigen Magazin bieten wir eine bunte Vielfalt an Beiträgen und liefern Hintergründe, Meinungen sowie Unterhaltsames zu den Traditionen und Ausdrucksformen der traditionellen Musikkultur.

4. März 2024

Bärnhöhle

Figurentanz

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Bärnhöhle: Der Taktwechsler ist im Bayerischen Wald weit verbreitet. Er zeichnet sich dadurch aus, dass es keinen einzigen Walzertakt gibt, sondern sich 2/4- und 4/4-Takt, also Dreher- und Schottisch-Schritte, abwechseln. Und dann gibts gleich noch eine Besonderheit: 1978 konnte Wolfgang A. Mayer bei Josef Schedlbauer in Wahdorf bei Elisabethszell auf die gleiche Melodie auch Tanzfiguren aufzeichnen. Eine echte Rarität, die Bärenhöhle.

Tanzbeschreibung

Ausgangsstellung

paarweise im Kreis, gewöhnliche Rundtanzfassung, T Blick nach außen, Tn Blick nach innen

Takt 1–2

3 Galoppschritte in TR

Takt 3–4

3 Galoppschritte gegen TR

Takt 5–8

6 Dreherschritte, davon 3 zusammen,

beim 4. Schritt dreht sich die Tn unter den erhobenen gefassten Händen nach rechts aus,

beim 5. Schritt erfolgt ein Stampfer des T mit dem linken Fuß.

Takt 9–16

wie Takt 1– 8

Variante:

Takt 1–2

3 Galoppschritte in TR,

beim 3. Galoppschritt erfolgt eine halbe Drehung gegen den Uhrzeigersinn

(T mit Blick nach innen, Tn mit Blick nach außen)

Takt 3–4

3 Galoppschritte (rückwärts) in TR

beim 3. Galoppschritt erfolgt eine halbe Drehung im Uhrzeigersinn

Takt 5 – 8

6 Dreherschritte, davon 3 zusammen,

beim 4. Schritt dreht sich die Tn unter den erhobenen gefassten Händen nach rechts aus,

beim 5. Schritt erfolgt ein Stampfer des T mit dem linken Fuß.

Takt 9 – 16

wie Takt 1– 8

Anregung:

Bei vollen Tanzsälen und für Ungeübte hat es sich bewährt, dass bei Takt 5 – 8 anstatt dem Ausdrehen der Dame Zweischrittdreher durchgetanzt wird.

Hinweis: Ein Großteil des Repertoires überlieferter regionaler Musik ist GEMA-frei. Trotzdem ist jeder Sänger und Musikant gesetzlich dazu verpflichtet, Urheber- und Verwertungsrechte zu beachten, bei jedem Werk und in jeder öffentlichen Aufführung. Die in der »zwiefach« gemachten Angaben zu Urheber- und Verwertungsrechten können nur Momentaufnahmen sein, die sich jederzeit ändern können.

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