Der schöne Maier – Rheinländer: Einstimmig enthalten in einer Regener Musikantenhandschrift aus den 1960er-Jahren.
Das Lied ist GEMA-frei und kann jederzeit ohne Genehmigung öffentlich aufgeführt werden.
Hinweis: Ein Großteil des Repertoires überlieferter regionaler Musik ist GEMA-frei. Trotzdem ist jeder Sänger und Musikant gesetzlich dazu verpflichtet, Urheber- und Verwertungsrechte zu beachten, bei jedem Werk und in jeder öffentlichen Aufführung. Die in der »zwiefach« gemachten Angaben zu Urheber- und Verwertungsrechten können nur Momentaufnahmen sein, die sich jederzeit ändern können.
0 Kommentare